Allgemeine Geschaeftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Dienstleistungen des Anbieters, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform getroffen wurden.

§2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Dienstleistung nach dem vereinbarten Leistungsinhalt, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolg.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nachträglich durch Änderungen der Anforderungen, zusätzliche Abstimmungen, zusätzliche Liefergegenstände oder zusätzliche Termine entstehen.

§3 Vertragsschluss und Angebotsgrundlagen
Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter eine Beauftragung in Textform bestätigt, der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter mit der Leistungserbringung beginnt und der Auftraggeber dem nicht unverzüglich widerspricht.
Wesentliche Grundlagen für die Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Vorgaben und Freigaben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Inhalte vollständig, richtig und für die vereinbarte Nutzung geeignet sind.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Zugänge, Inhalte, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, kann der Anbieter gesondert nach angemessenen Sätzen berechnen, sofern der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.

§5 Termine, Fristen und Leistungserbringung
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem vereinbarten Zeitplan, soweit dieser festgelegt wurde. Soweit keine Zeitplanung vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person zur Leistungserbringung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§6 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt er dies dem Anbieter in Textform mit. Der Anbieter prüft die Umsetzbarkeit und teilt dem Auftraggeber in Textform mit, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung umgesetzt werden kann.
Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie in Textform vereinbart wurden. Mehrkosten, Terminverschiebungen und zusätzliche Abstimmungen, die durch Änderungen entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

§7 Vergütung, Abrechnung und Spesen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der vereinbarten Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, Pauschale oder nach vereinbarten Meilensteinen. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu stellen.

§8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Leistungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge auszusetzen. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§9 Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden nur, wenn sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
In Fällen der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Haftung für Datenverlust ist, soweit rechtlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§10 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann der Anbieter aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, kann die Dienstleitung bei festen Terminen nicht garantiert werden. Solche Ereignisse können beispielsweise Ausfälle zentraler Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände sein.
Beide Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und die Auswirkungen auf Termine und Leistungserbringung angemessen abstimmen.

§11 Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nur, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist.

§12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Sofern ein Gerichtsstand vereinbart werden darf, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.